Mitgestalten vor der eigenen Haustür
Was kommt dir in den Sinn, wenn du das Wort „Politik“ hörst? Wahlversprechen, komplizierte Verfahren – oder doch die Chance, die eigene Meinung sichtbar zu machen und etwas in Bewegung zu setzen? Dabei müssen wir gar nicht nach Dresden oder Berlin schauen. Demokratie beginnt hier – in Görlitz. Und mitmachen kann jede interessierte Person: Es braucht kein Parteibuch, kein Amt, nur Engagement und den Wunsch, nicht alles den anderen zu überlassen. Auf den folgenden Seiten zeigen wir, wie du dich auf kommunaler Ebene in Görlitz einbringen kannst – ganz konkret und mit Wirkung.
So geht’s
Politisch mitgestalten
Politisch mitmischen heißt nicht, reich zu sein, die richtigen Leute zu kennen oder alles wissen zu müssen. Ganz im Gegenteil: Beim Wählen zählt jede Stimme gleichermaßen. Und auch für eine Kandidatur braucht es keinen besonderen Lebenslauf – sondern vor allem Engagement und Lust, Verantwortung zu übernehmen. Viele Perspektiven bereichern jedes politische Gremium.
Stadtratswahl
Alle fünf Jahre wird in Görlitz der Stadtrat gewählt. Er besteht aus 38 Mitgliedern und dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Wahlberechtigt ist, wer mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Landes besitzt und seit mindestens drei Monaten in Görlitz wohnt. Jede wahlberechtigte Person hat drei Stimmen, die frei auf Kandidierende verteilt werden können. Wer am Wahlsonntag nicht ins Wahllokal gehen möchte oder kann, hat die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen.
Die Hauptsatzung der Stadt Görlitz regelt auf Grundlage der Sächsischen Gemeindeordnung die Aufgaben und Strukturen des Stadtrats. Aktuelle Informationen rund um anstehende Wahlen stellt die Stadt Görlitz auf ihrer Website bereit. Hier findest du Informationen zum Stadtrat Görlitz.
Ortschaftsrat
Folgende ehemalige Dörfer sind heute Ortsteile von Görlitz mit eigenen Ortschaftsräten: Hagenwerder & Tauchritz, Kunnerwitz & Klein Neundorf, Ludwigsdorf & Ober-Neundorf sowie Schlauroth. Auch die Ortschaftsräte werden für fünf Jahre gewählt. Die Voraussetzungen und der Ablauf der Wahlen ist wie bei den Stadtratswahlen. Welche Aufgaben die Ortschaftsräte haben und wie sie arbeiten, ist in der Sächsischen Gemeindeordnung festgelegt. Die Hauptsatzung der Stadt Görlitz regelt die Ausgestaltung vor Ort. Informationen zu den Ortschaftsräten bietet die Stadtverwaltung Görlitz an.
Wahl Oberbürgermeister*in
Ein*e Bürgermeister*in leitet die Stadtverwaltung und führt den Vorsitz des Stadtrates. Sie*er wird in Sachsen direkt gewählt – und das alle sieben Jahre. Jede wahlberechtigte Person hat genau eine Stimme. Wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, gewinnt die Wahl. Wenn dies keiner im ersten Durchgang schafft, findet ein zweiter statt – dann gewinnt, wer die meisten gültigen Stimmen erhält (einfache Mehrheit). Wahlberechtigt sind alle, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Görlitz wohnen und die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzen. Kandidieren kann, wer mindestens 18 und maximal 64 Jahre alt ist und die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzt. Eine bestimmte Ausbildung oder Berufserfahrung ist dafür nicht vorgeschrieben – Engagement und Verantwortungsbewusstsein sind entscheidend. Zur Wahl aufstellen lassen können sich Personen, die einer Partei oder Wählervereinigung angehören aber auch Einzelkandidatinnen. Detaillierte Informationen zur Kandidatur und Wahl bietet der Leitfaden für Kommunalwahlen in Sachsen (2024).
Stadtratsmandat - die eigene Kandidatur
Wer im Görlitzer Stadtrat mitentscheiden möchte, kann sich zur Wahl aufstellen lassen. Dafür braucht es einen sogenannten Wahlvorschlag – eine Liste mit Kandidierenden, die von einer Partei oder einer Wählervereinigung eingereicht wird. Einzelpersonen können für die Stadtratswahl keinen eigenen Wahlvorschlag einreichen. Wählervereinigungen sind Zusammenschlüsse von Bürger*innen, die gemeinsam kandidieren möchten, ohne Teil einer Partei zu sein. So können auch Menschen ohne Parteibuch zur Wahl antreten.
Damit Kandidierende auf dem Stimmzettel stehen, muss der Wahlvorschlag offiziell eingereicht werden: frühestens nach Bekanntmachung der Wahl und spätestens am 66. Tag vor dem Wahltermin bis 18 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses.
Kandidieren können alle, die mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens drei Monaten in Görlitz gemeldet sind.
Du möchtest dich auf eine Kandidatur vorbereiten oder mehr über Kommunalpolitik erfahren? Auf der Website Politische Bildung in Sachsen findest du eine Übersicht verschiedener Anbieter politischer Bildung. Darunter sind auch Angebote, die sich mit Kommunalpolitik beschäftigen und dabei unterstützen, politisches Wissen zu erweitern und sich auf ein kommunalpolitisches Engagement vorzubereiten.
Auch für Frauen, die sich kommunalpolitisch engagieren oder für ein kommunales Amt kandidieren möchten, gibt es Unterstützung: Das Frauen.Wahl.LOKAL Oberlausitz der Fraueninitiative Bautzen e. V. vernetzt und qualifiziert interessierte und bereits aktive Frauen in den Landkreisen Görlitz und Bautzen. Bei Fragen rund um Kandidatur, Vereinbarkeit oder Frauennetzwerke können sich Frauen direkt an das Netzwerk wenden.
Weitere Informationen zur Kandidatur bieten der Leitfaden für Kommunalwahlen in Sachsen (2024), das Kommunalwahlgesetz Sachsen und die Sächsische Kommunalwahlordnung.
Beratende Ausschüsse & Beiräte
In Görlitz gibt es verschiedene Ausschüsse und Beiräte, die den Stadtrat bei wichtigen Themen unterstützen. Sie bereiten Entscheidungen vor, beraten zu konkreten Fragen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein.
Zu den beratenden Ausschüssen gehören unter anderem Bereiche wie Kultur, Bildung, Soziales und Migration, Sport, Umwelt und Ordnung sowie Wirtschaft und Stadtentwicklung.
Beiräte vertreten die Interessen bestimmter Gruppen und sorgen dafür, dass deren Perspektiven in politische Entscheidungen einfließen. In Görlitz sind das zum Beispiel der Beirat für Teilhabe und Seniorenarbeit oder der Kleingartenbeirat. Sie fördern den Austausch zwischen Stadtgesellschaft, Verwaltung und Politik.
Du kannst dich auch selbst einbringen: Als sogenannter sachkundiger Einwohner*in kannst du in einem Ausschuss oder Beirat mitarbeiten. In dieser Rolle bringst du deine Erfahrungen, dein Wissen und deine Sichtweisen ein – zum Beispiel aus deinem Beruf, deinem Engagement oder deinem Alltag. Du berätst die Gremien, hast aber kein Stimmrecht. Wer sich engagieren möchte, kann sich direkt an die Stadtratsfraktionen oder die Stadtverwaltung wenden. Weitere Informationen finden sich in der Hauptsatzung der Stadt Görlitz.
Ohne Amt mitreden
Nicht nur als Mitglied im Stadtrat oder in einem Beirat kannst du deine Meinung einbringen. Oft geht das auch ganz unkompliziert online – von zu Hause oder unterwegs. Über das Sächsische Beteiligungsportal kannst du an Umfragen teilnehmen oder Stellung zu geplanten Vorhaben beziehen. Auch die Stadt Görlitz veröffentlicht dort regelmäßig aktuelle Projekte und Veranstaltungen. Natürlich gibt es auch persönliche Austauschmöglichkeiten mit Verantwortlichen in Görlitz – welche das sind, erfährst du hier.
Bürgersprechstunde
Du hast eine Idee, eine Frage oder willst dem Oberbürgermeister oder Mitarbeitenden der Stadtverwaltung einfach mal deine Perspektive zu einer bestimmten Sache schildern? Du kannst über das Büro des Oberbürgermeisters einen Termin mit dem Oberbürgermeister vereinbaren. Du kannst aber auch die Bürgersprechstunde während der Stadtratssitzungen nutzen. Termine der öffentlichen Bürgersprechstunde gibt die Stadtverwaltung hier bekannt.
Bürgerbegehren, Bürgerentscheid
In Görlitz können Bürger*innen bei bestimmten Fragen direkt entscheiden – über einen Bürgerentscheid. Meist geht ihm ein Bürgerbegehren voraus: Dafür werden Unterschriften für einen konkreten Vorschlag gesammelt. Auch der Stadtrat kann mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit einen Bürgerentscheid einleiten.
Ein Bürgerbegehren muss schriftlich bei der Stadt angezeigt werden und von mindestens 5 % der Wahlberechtigten unterschrieben sein. Der Vorschlag muss klar mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortbar sein, eine Begründung enthalten und benennen, wie mögliche Kosten gedeckt werden. Außerdem müssen eine Vertrauensperson und eine Stellvertretung angegeben werden.
Die Unterschriften müssen innerhalb eines Jahres eingereicht werden – richtet sich das Begehren gegen einen Stadtratsbeschluss, innerhalb von drei Monaten. Der Stadtrat prüft anschließend die Zulässigkeit. Ist das Bürgerbegehren gültig, findet der Bürgerentscheid innerhalb von drei Monaten statt.
Ein erfolgreicher Bürgerentscheid gilt wie ein Stadtratsbeschluss und kann drei Jahre lang nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden. Ein Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen für den Vorschlag stimmt und diese Ja-Stimmen mindestens 25 % aller Wahlberechtigten entsprechen.
Zu Themen wie Haushalt, Gebühren, Personal oder gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben sind Bürgerentscheide nicht möglich. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in der Sächsischen Gemeindeordnung (§§ 24–25).
Bürgerversammlung
Bei einer Bürgerversammlung lädt die Stadtverwaltung ein und informiert über aktuelle Vorhaben. In der anschließenden Diskussion können Fragen gestellt und Anmerkungen eingebracht werden.
Informationen sind auf der Seite der Stadtverwaltung Görlitz zu finden.
Stadtratssitzungen
Der Stadtrat ist das wichtigste Entscheidungsgremium unserer Stadt – hier wird beraten und beschlossen, was für Görlitz von Bedeutung ist. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich: Jede interessierte Person kann miterleben, wie Argumente ausgetauscht und Entscheidungen getroffen werden. Die Sitzungen werden live übertragen und können hier gestreamt werden.
Auch in den Ortschaften gibt es Gremien: Der Ortschaftsrat berät die Stadtverwaltung zu Themen vor Ort, und auch hier können Gäste zuhören. Sowohl in den Stadtrats- wie auch in den Ortschaftsratssitzungen gibt es die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Am Anfang einer Stadtratssitzung gibt es in der Regel eine Bürgersprechstunde, in der sich jede Person zu Wort melden kann, die Fragen und Anmerkungen hat. Alle Termine, die Tagesordnungen und die Beschlussvorlagen für Stadtrat, Ortschaftsräte, Ausschüsse und Beiräte des Stadtrates werden auf dem Bürgerinformationsportal der Stadt aufgeführt. Wie eine Stadtratssitzung abläuft, ist in der Geschäftsordnung geregelt.
Bürgerräte
In Görlitz kannst du auch direkt in deinem Stadtteil mitgestalten. Dafür ist die Stadt in acht Beteiligungsräume aufgeteilt. Ziel ist es, dass Einwohner*innen ihr unmittelbares Umfeld aktiv mitentwickeln.
Jeder Beteiligungsraum hat ein eigenes Budget von 1 Euro pro Einwohner*in und Jahr. Damit werden Projekte unterstützt, die dem Stadtteil zugutekommen, langfristig wirken und im öffentlichen Raum sichtbar sind. Wichtig ist, dass sie gemeinsam mit anderen umgesetzt werden und einen Mehrwert für die Gemeinschaft haben. Hier können Projektideen unkompliziert eingereicht werden.
Begleitet wird das durch Bürgerräte. Sie bestehen aus drei bis sieben ehrenamtlichen Mitgliedern aus dem jeweiligen Stadtteil, die mindestens 16 Jahre alt sind. Sie sammeln Ideen, planen Projekte und entscheiden mit, was umgesetzt wird. Wenn noch Plätze frei sind, kannst du selbst im Bürgerrat mitmachen. Dafür kannst du dich direkt an den Bürgerrat oder an die Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung wenden.
Einwohnerantrag
Du hast ein Thema das die Kommune betrifft und der Stadtrat oder Ortschaftsrat unbedingt mal besprechen muss? Wenn mindestens 5 % der in Görlitz lebenden Menschen über 16 Jahren einen Einwohnerantrag unterschreiben, muss der Stadtrat dieses Thema innerhalb von drei Monaten behandeln – so regelt es die Hauptsatzung.
Petition
Jede Person kann sich einzeln oder gemeinsam mit anderen mit Vorschlägen, Bitten oder Beschwerden direkt an die Stadt Görlitz wenden – das nennt man eine Petition. Die Petitionen können an das Büro des Oberbürgermeisters gerichtet werden.
Planen und Entwickeln
Sich beteiligen und damit Görlitz sichtbar verändern? Das geht.
Ob es sich um neue Ideen für Plätze und Straßen handelt, um Sanierung, Mobilität oder die Zukunft ganzer Stadtteile: Stadtentwicklung passiert nicht im Stillen. In Görlitz gibt es verschiedene Stellen und Verfahren, bei denen Planung transparent gemacht wird – und bei denen Rückmeldungen, Meinungen und Ideen gefragt sind.
Beteiligungsportal
Das Beteiligungsportal der Stadt Görlitz lädt dich ein, dich aktiv einzubringen – nicht nur bei Bauprojekten, sondern auch zu Themen wie Verkehr, Umwelt, Kultur oder sozialen Angeboten. Hier kannst du dich über aktuelle und abgeschlossene Beteiligungsverfahren informieren, Stellung nehmen, an Umfragen teilnehmen oder Diskussionen verfolgen.
Informieren: Verschaffe dir einen Überblick über laufende und abgeschlossene Verfahren und erfahre, wie du deine Meinung einbringen kannst.
Diskutieren: Tausche dich zu konkreten Themen aus, gib konstruktive Vorschläge, teile dein Fachwissen oder deine Ideen – deine Beiträge liefern wertvolle Impulse für Politik, Verwaltung und das gesellschaftliche Miteinander.
Gestalten: Bringe deine Anregungen, Erfahrungen und Kenntnisse ein, z. B. zu Gesetzen, Satzungen, Planungsvorhaben oder Entwürfen. Deine Stellungnahmen fließen direkt in die Weiterentwicklung der Themen ein.
Das Beteiligungsportal ist Teil des sächsischen Bürgerbeteiligungsnetzwerks. Über das Hauptportal kannst du auf alle regionalen und kommunalen Verfahren zugreifen – für Görlitz bedeutet das: Hier findest du alle Beteiligungsmöglichkeiten, die speziell unsere Stadt betreffen.
Bauleitplanung
Wenn es darum geht, wie Görlitz in Zukunft aussieht – wo Häuser, Straßen, Grünflächen oder Spielplätze entstehen – spielt die Bauleitplanung eine zentrale Rolle. Sie legt fest, wie die Flächen in unserer Stadt genutzt werden dürfen und welche Entwicklung möglich ist.
Dazu gehören zwei wichtige Instrumente:
- Der Flächennutzungsplan – er zeigt die langfristige Nutzung von Flächen in der gesamten Stadt: Wohnen, Arbeiten, Grünflächen oder Verkehr.
- Der Bebauungsplan – er regelt detailliert, wie einzelne Grundstücke bebaut werden dürfen, z. B. die Größe von Gebäuden, die Art der Nutzung oder Abstände.
Zuständig für die Bauleitplanung ist das Amt für Stadtplanung Görlitz. Auf dem Beteiligungsportal der Stadt kannst du Entwürfe einsehen, Informationen erhalten und deine Anregungen einbringen. Du kannst Stellungnahmen schriftlich einreichen oder an Informationsveranstaltungen teilnehmen. So kannst du direkt Einfluss nehmen, bevor ein Plan rechtsverbindlich wird.
Die Bauleitplanung ist also ein echter Weg, deine Ideen und Vorstellungen in die Stadtentwicklung einzubringen.
Stadtentwicklung
Wie soll Görlitz in Zukunft aussehen? Diese Frage beschäftigt nicht nur die Stadtverwaltung, sondern auch die Menschen, die hier leben. Bei der Stadtentwicklung geht es darum, Wohnviertel zu gestalten, historische Gebäude zu erhalten, öffentliche Plätze aufzuwerten, nachhaltige Mobilität zu fördern und die Stadt fit für die Zukunft zu machen.
Die Stadt Görlitz arbeitet dafür mit verschiedenen Konzepten und Leitlinien. Themen wie Klimaschutz, Klimaneutralität, Energie, Verkehr, Wohnen, Kultur oder Wirtschaft werden dabei gemeinsam betrachtet. So entsteht eine langfristige Planung dafür, wie sich Görlitz in den kommenden Jahren entwickeln soll.
Viele Vorhaben werden öffentlich vorgestellt und bieten Möglichkeiten zur Beteiligung. Bei Bauleitplanungen, Stadtentwicklungsprojekten oder anderen Planungen kannst du dich informieren, Stellungnahmen abgeben oder eigene Hinweise und Ideen einbringen. Auch Rückmeldungen aus der Bürgerschaft sind ausdrücklich erwünscht und fließen in die Weiterentwicklung der Konzepte ein.
Auf der Website der Stadt Görlitz findest du Informationen zu aktuellen Projekten, den Leitlinien der Stadtentwicklung sowie zu Themen wie Stadtumbau, Verkehrsplanung, Klimaschutz oder dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK). Dort kannst du nachvollziehen, wie sich Görlitz entwickeln soll und an welchen Stellen deine Beteiligung gefragt ist.
Parteipolitisch unterwegs
Auch in Görlitz spielen Parteien eine wichtige Rolle. Sie setzen sich für die Interessen und Anliegen der Menschen vor Ort ein und sind oft unkompliziert ansprechbar. Die Parteien haben hier eigene Gruppen, die wiederum in einem Kreisverband organisiert sind. Die Wählervereinigungen sind oft in einem Verein organisiert.
Politisches Engagement muss nicht gleich heißen, in eine Partei einzutreten. Wer sich für die Arbeit und Ziele interessiert, kann einfach bei Veranstaltungen oder Stammtischen vorbeischauen und mit Mitgliedern ins Gespräch kommen. Viele Parteien und Wählervereinigungen informieren auf ihren Websites oder in den sozialen Medien über ihre Themen, Termine und Ansprechpersonen.